Nach dem Tod des Ex-Ehegatten die volle Rente zurückbekommen
Durch die Reform des Versorgungsausgleichs (Teilung der Rentenanrechte bei der Scheidung) entstand eine Möglichkeit, die scheidungsbedingte Kürzung der Rente wieder aus der Welt zu schaffen:
Wenn der Versorgungsausgleich nach dem bis August 2009 geltenden Recht durchgeführt wurde und die begünstigte Person zwischenzeitlich verstorben ist, kann die Rentenkürzung bei der ausgleichspflichtigen Person über ein gerichtliches Abänderungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen für die Zukunft vollständig aufgehoben werden.
Das gilt auch für Betriebs- oder Zusatzrenten und unabhängig davon, wie lange vor dem Tod Rente bezogen wurde.
Sind beide Ex-Eheleute verstorben, kann der Antrag auch von der Witwe bzw. dem Witwer aus der 2. Ehe der damals ausgleichspflichtigen Person gestellt werden.