Vor dem eigenen Rentenbeginn sollte der Versorgungsausgleich immer noch einmal geprüft werden
Auch bzw. gerade wenn die Scheidung vielleicht schon 30 Jahre zurückliegt und Sie am liebsten gar nicht mehr daran denken würden: Vor Ihrem Rentenbeginn sollten Sie den Versorgungsausgleich noch einmal prüfen lassen. Es kann sein, daß dieser abgeändert werden kann und Sie dadurch erheblich mehr monatliche Rente zur Verfügung hätten. Würde eine Abänderung im Gegenteil zu Ihrem Nachteil ausfallen, wissen Sie, daß Sie das Thema Versorgungsausgleich am besten nicht anschneiden sollten.