BGH entscheidet zugunsten von geschiedenen Rentnern mit Zusatzversorgung
Die VBL und andere Zusatzversorgungskassen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes haben in der Vergangenheit denjenigen Rentnern, die nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht geschieden wurden und von ihrer Zusatzrente einen Teil an den Ex-Gatten abgeben mußten, einen überhöhten Betrag für den Versorgungsausgleich von der Rente abgezogen.
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Liebe Damen, vergessen Sie den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nicht!
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich kann natürlich ebenso die Herren als Begünstigte betreffen. In der “klassischen” Konstellation verfügen jedoch häufiger die Ehemänner über Betriebsrenten. Und diese konnten nach dem bis zum August 2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bei der Scheidung häufig noch nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden.
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Nach dem Tod des Ex-Ehegatten die volle Rente zurückbekommen
Durch die Reform des Versorgungsausgleichs (Teilung der Rentenanrechte bei der Scheidung) entstand eine Möglichkeit, die scheidungsbedingte Kürzung der Rente wieder aus der Welt zu schaffen: Wenn der Versorgungsausgleich nach dem bis August 2009 geltenden Recht durchgeführt wurde und die begünstigte Person zwischenzeitlich verstorben ist, kann die Rentenkürzung wie folgt aufgehoben werden.
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Hochrechnung der Entgelte vor dem Rentenbeginn
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich kann natürlich ebenso die Herren als Begünstigte betreffen. In der “klassischen” Konstellation verfügen jedoch häufiger die Ehemänner über Betriebsrenten. Und diese konnten nach dem bis zum August 2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bei der Scheidung häufig noch nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden.
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