Rentenrecht
Die Probleme, die im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung auftreten können, sind vielfältig.
Ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen unter anderem in folgenden Bereichen:
Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente, ob gesetzliche Rente, Betriebs- oder Zusatzrente: Überlassen Sie mir den “Papierkrieg”. Ich stelle für Sie den Rentenantrag und führe den Schriftverkehr mit den beteiligten Stellen. Wenn nötig, beschaffe ich die erforderlichen Urkunden für Sie. Ich prüfe den Rentenbescheid und führe ggf. das Widerspruchs- und Klageverfahren.
Ich berate Sie, welche Altersrente für Sie die günstigste ist und wie Sie ggf. die Voraussetzungen dafür noch schaffen können. Das kann zum Beispiel die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren für die ungekürzte Altersrente ab 63 (plus x Monate) betreffen oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Ich habe auch Ihre Krankenversicherung als Rentner im Blick; ein weiterer wesentlicher Punkt, der vor der Stellung eines Rentenantrags geprüft werden muß.
Ich prüfe, ob Ihre rentenrechtlichen Zeiten richtig und vollständig anerkannt wurden und führe ggf. den Schriftverkehr mit der DRV zur Berichtigung Ihres Versicherungsverlaufes. Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, bin ich bei der Beschaffung von Beweisdokumenten behilflich.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Rente wohl ausfallen wird? Das hängt von vielen Faktoren ab. Ich berechne für Sie, mit welcher Rentenhöhe Sie rechnen können, wenn Sie zu den verschiedenen möglichen Daten Ihren Rentenbeginn wählen. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, wann Sie Ihr Erwerbsleben beenden.
Ich errechne für Sie, wie sich eine Altersteilzeitarbeit auf Ihre Rentenhöhe auswirken würde und berate Sie, welcher Zeitraum der Altersteilzeitarbeit sich für Sie anbieten würde.
Die möglichen Streitpunkte mit der Rentenversicherung sind vielfältig. Vielleicht wurde Ihr Einkommen nicht richtig auf die Witwenrente angerechnet, es geht um die Anerkennung von bestimmten Zeiten oder Sie sollen vermeintlich überzahlte Rente erstatten? Vielleicht sind die im “Amtsdeutsch” verfassten Schreiben völlig unverständlich und Sie wissen gar nicht, was die Behörde von Ihnen will? Ich berate Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten und streite mich für Sie mit dem Ziel, Ihr Anliegen möglichst schnell durchzusetzen.