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Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich bedeutet die Teilung der Rentenanrechte bei einer Scheidung. Der Versorgungsausgleich ist eine hochkomplexe Spezialmaterie, die ohne fundierte Kenntnisse im Rentenrecht kaum zu durchschauen ist. Der Versorgungsausgleich wirkt sich direkt auf Ihre Rentenhöhe aus. Sie werden die Rente über Jahre oder Jahrzehnte hinweg beziehen. Es ist daher von immenser Wichtigkeit, das hier keine Fehler zu Ihren Lasten passieren.

laufendes Scheidungsverfahren

Ich stehe Ihnen hinsichtlich des Versorgungsausgleichs gern bei einer aktuellen Scheidung zur Seite.

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Manchmal ist es für beide Seiten finanziell sinnvoll, eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich zu treffen, statt den Versorgungsausgleich nach dem Gesetz durchführen zu lassen.

Überprüfung des Versorgungsausgleichs

Spätestens 6 Monate vor dem eigenen Rentenbeginn sollte der vielleicht schon vor Jahrzehnten durchgeführte Versorgungsausgleich fachkundig überprüft werden.

Abänderungsverfahren

Im Jahr 2009 wurde das Versorgungsausgleichsrecht umfassend reformiert. Daraus können sich finanziell interessante Möglichkeiten einer Abänderung ergeben, wenn Ihr Versorgungsausgleich noch nach dem alten Recht geregelt wurde. Eine Überprüfung lohnt sich.

Wenn Ihr Ex-Gatte ein Anrecht auf eine Betriebsrente während der Ehezeit erworben hat, wurde dieses damals vor dem Ausgleich mit der Barwertverordnung „kleingerechnet“ und Sie wurden mit der Hälfte dieses geringen Betrags abgespeist. Dies kann einen Grund für eine Abänderung darstellen, durch die Sie erheblich höhere Beträge erhalten könnten.

Die Mütterrente (die seit dem 1.7.2014 verbesserte Bewertung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder) kann ebenfalls ein Abänderungsgrund sein.

Dasselbe gilt, wenn Sie Beamter sind, weil der Versorgungsprozentsatz von 75 % auf 71,75 % abgesenkt wurde und das dreizehnte Ruhegehalt gestrichen wurde.

Aber auch bei einem nach 2009 geregelten Versorgungsausgleich können sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, die zu einem für Sie besseren Saldo führen können, beispielsweise durch die sog. Mütterrente.

Sie sollten jedoch nie auf eigene Faust ohne vorherige eingehende Beratung einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs stellen, weil die weitreichenden Folgen von Laien nicht überblickt werden können.

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich / Versorgungsausgleich nach der Scheidung

Wurde im Scheidungsurteil „der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten“, bedeutet dies, dass noch Rentenanrechte auszugleichen sind!

Das kann aber auch dann der Fall sein, wenn damals kein Wort über einen “schuldrechtlichen Restausgleich” verloren wurde. Das prüfe ich gern für Sie.

Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann unter Umständen auch dann noch (gegen den Träger der Versorgung) geltend gemacht werden, wenn der oder die Ex bereits verstorben ist.

Aufhebung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod des Ex-Ehepartners

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